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Allgemeine Reisebedingungen

 

Wir empfehlen Ihnen die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sorgfältig zu studieren. (Firmenname: EXPLORER TOURS & TRAVEL AG anschliessend nur noch als EXPLORER bezeichnet)

 

 

1. Vertragsgegenstand

 

EXPLORER veranstaltet für Sie Reisen. Wir verpflichten uns:

- Ihre Reise gemäss den Daten und Beschreibungen in den EXPLORER-Prospekten und anderen EXPLORER- Publikationen von Anfang bis Ende zu organisieren,

- Ihnen die vereinbarte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und alle weiteren Leistungen zu erbringen, die wir Ihnen mit dem von Ihnen gewählten Reisearrangement anbieten.

 

Sonderwünsche dürfen nur entgegengenommen werden, wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. Beachten Sie, dass in der Regel unsere Leistungen ab Flughafen in der Schweiz, für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen und für Bahn- und Busreisen ab dem Abfahrtsort gelten. Wir verweisen Sie auf die jeweiligen Reiseprogramme. Sie müssen deshalb selber dafür besorgen, dass Sie sich zur im Reiseprogramm angegebenen Zeit am Abreiseort einfinden.

 

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und EXPLORER kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrem Reisebüro zustande. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und EXPLORER wirksam.

 

2.2 Für Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern, welche Ihnen von EXPLORER lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Desgleichen gelten bei allen von EXPLORER vermittelten Flugbilletten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. EXPLORER ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen.

 

2.3 Wünschen Sie, nach Vertragsabschluss eine Änderung der Namen der Reiseteilnehmer, des Reisedatums oder eine Umbuchung der Unterkunft vorzunehmen, so belasten wir Sie dafür mit einer Gebühr von CHF 100.- pro Auftrag, sofern wir Ihre Mitteilung bis spätestens 22 Tage vor Abreise erhalten. Die Gebühr entfällt, wenn der Preis für die geänderte/umgebuchte Reise höher liegt. Annullieren Sie die Reise bis 22 Tage vor Abreise, so verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.- pro gebuchte Person resp. CHF 200.- pro Auftrag. Für Annullationen/Umbuchungen innerhalb von 22 Tagen vor Abreise gelangen die Annullationsbestimmungen gemäss Art. 6 zur Anwendung.

 

2.4 Pass, Visa, Impfungen

In den EXPLORER-Prospekten finden Sie die allgemeinen Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visumserfordernisse sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Ferienland berücksichtigen müssen. Erkundigen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse dennoch bei der Buchung, ab und welche Vorschriften für Ihre Reise bestehen, da diese Bestimmungen kurzfristig ändern können. Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa- und Impfvorschriften und für die Mitführung der zur Einreise in das gewählte Ferienland berechtigenden Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Auf Wunsch besorgen wir Ihnen gerne allfällig erforderliche Visa. Die Kosten dafür werden Ihnen in Rechnung gestellt.

 

 

3. Preise

 

3.1 Prospektpreise

Die Preise für die Reisearrangements ergeben sich aus den EXPLORER-Prospekten. Die Pauschalpreise unserer Arrangements verstehen sich pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Flughafen- und Sicherheitstaxen sind nicht eingeschlossen.

 

3.2 Buchungsgebühren

Bei der Buchung eines «Nur-Landarrangements» (z.B. Unterkunft, Rundreise, ohne die im Pauschalpreis ausgeschriebene Flugvariante) erhebt EXPLORER eine Buchungsgebühr von CHF 200.- pro Person, höchstens aber CHF 250.- pro Auftrag. Transfers sind nur eingeschlossen, wenn ausdrücklich erwähnt.

 

3.3 Beratung und Reservation

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihr Reisebüro für die Beratung und Reservation individueller Reisen neben den im Prospekt erwähnten Preisen und Gebühren zusätzliche Kostenanteile für die Reservationen erheben kann.

 

3.4 Zahlungen

Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen, und zwar wie folgt:

- Eine Anzahlung von 25 % des Pauschalpreises bei der Anmeldung, spätestens jedoch, nachdem Sie die Bestätigung der Anmeldung von uns erhalten haben.

- Die Restzahlung spätestens 30 Tage vor Abreise.

 

3.5 Preisänderungen

Es gibt Fälle, da die in den EXPLORER-Prospekten angegebenen Preise aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:

- nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)

- Flughafen- und Sicherheitstaxen (Erhöhungen können nachbelastet werden)

- Wechselkursänderungen im Rahmen des Gesetzes

- Porto- und Versandkosten (Schweiz: CHF 20.--; Ausland: CHF 30.--)

- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer, Luftverkehrsabgaben, Emissionszuschläge EU etc.).

 

EXPLORER wird Preiserhöhungen, verglichen mit den in den Prospekten angegebenen Preisen, jedoch höchstens bis 22 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum vornehmen. Sofern die Preiserhöhung 10% des ausgeschriebenen und von uns bestätigten Pauschalpreises übersteigt, haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden Ihnen von EXPLORER alle von Ihnen bereits geleisteten Zahlungen innert 30 Tagen zurückerstattet. Sie können aber stattdessen ein anderes von EXPLORER offeriertes Reisearrangement buchen. EXPLORER bemüht sich, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen und wird die von ihnen bereits geleisteten Zahlungen ohne Abzüge an den Preis anrechnen.

 

 

4. Schwierigkeiten während der Reise

 

4.1 Entspricht die Reise nicht der Beschreibung im EXPLORER-Prospekt oder der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei EXPLORER, der EXPLORER-Reiseleitung oder der örtlichen EXPLORER-Vertretung sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von der EXPLORER-Reiseleitung oder der örtlichen EXPLORER-Vertretung eine schriftliche Bestätigung verlangen.

 

4.2 Sofern EXPLORER, die EXPLORER-Reiseleitung bzw. die örtliche EXPLORER-Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen durch EXPLORER ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistungen und gegen Beleg. Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder der Aufenthalt am Ferienort nicht weiter zugemutet werden kann, so müssen Sie von der EXPLORER-Reiseleitung oder der örtlichen EXPLORER-Vertretung eine entsprechende Bestätigung verlangen. Die EXPLORER-Reiseleitung bzw. die örtliche EXPLORER-Vertretung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandungen schriftlich festzuhalten.

 

4.3 Ihre Beanstandungen und die Bestätigungen der EXPLORER-Reiseleitung bzw. der örtlichen EXPLORER-Vertretung müssen Sie Ihrem Reisebüro oder dem EXPLORER-Hauptsitz spätestens innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreiten. Allfällige Erschwerungen bei der Abklärung des Sachverhaltes durch spätere Geltendmachung des Schadens würden zu Lasten Ihres Ersatzanspruches gehen.

 

 

5. Haftung

 

5.1 Im Allgemeinen

EXPLORER haftet für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Wir vergüten Ihnen den Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand, soweit es EXPLORER, der EXPLORER-Reiseleitung oder der örtlichen EXPLORER-Vertretung nicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das Reisearrangement bezahlt haben. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet EXPLORER nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche EXPLORER nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.

 

5.2 Unfälle und Erkrankungen

EXPLORER haftet für Personenschäden, die auf schuldhafter Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Reisearrangements durch EXPLORER oder durch ein von EXPLORER beauftragtes Unternehmen (Hotels, Fluggesellschaften usw.) verursacht werden, in den letztgenannten Fällen unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche an EXPLORER abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summe beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze ergeben.

 

5.3 Sachschäden

EXPLORER haftet für den Schaden, der als Folge von Diebstählen und Beschädigungen von Sachen entsteht und von EXPLORER oder einem von EXPLORER beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht wird, sofern Sie anderweitig, z.B. von Ihrer Versicherung, keine Entschädigung erhalten und Sie Ihre Ansprüche gegen die für den Schaden Verantwortlichen an EXPLORER abtreten. Die Höhe der Entschädigung bleibt allerdings beschränkt auf das Doppelte des Preises, den Sie für das Reisearrangement bezahlt haben. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei der Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen usw.) eintreten, sind die Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.

 

5.4 Besondere Veranstaltungen

Ausserhalb des Reiseprogramms können am Ferienziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht auszuschliessen, dass die eine oder andere Veranstaltung aufgrund der besonderen lokalen Verhältnisse mit Risiken verbunden ist oder körperliche Voraussetzungen verlangt, die nicht jeder mitbringt. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen am Ferienort, die nicht über die EXPLORER-Reiseleitung oder die örtliche

EXPLORER-Vertretung erfolgen, kann EXPLORER keine Haftung übernehmen.

 

5.5 Sicherstellung von Kundengeldern

EXPLORER garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung eingezahlten Beträge gemäss den gesetzlichen Bestimmungen des Schweiz. Pauschalreisegesetzes. EXPLORER ist Mitglied der TPA - Travel Professional Association

Die Kundengelder der Explorer Tours & Travel AG sind bei der Stiftung TPP (Travel Protection Passengers) gemäss dem Schweiz. Pauschalreisegesetz abgesichert.

 

5.6 Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (Rückreisekosten, Reisegepäck, Unfall usw.), sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben. Antragsformulare erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung und den Reiseunterlagen.

 

 

6. Sie können die Reise nicht antreten (Annullation) oder ändern Ihren Auftrag

 

6.1 Annullation/Änderung der Reise durch Sie

Falls Sie weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Reisedatum die Reise nicht mehr antreten können (oder eine Änderung, Umbuchung wünschen), so müssen Sie dies durch eingeschriebenen Brief unter Angabe des Grundes mitteilen. Diesem Brief sind die Reisedokumente beizulegen.

 

6.2 Bearbeitungsgebühr

Wenn Sie die Reise nicht antreten oder umbuchen, schulden Sie uns eine Bearbeitungsgebühr CHF 200.- pro Auftrag. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die obligatorische Versicherung gedeckt sind. Diese Spesen sind in jedem Fall durch Sie zu bezahlen.

 

6.3 Annullationskosten

In den von EXPLORER angebotenen Pauschalreisen sind keine Annullationsversicherungen automatisch eingeschlossen. Diese müssen von Ihnen abgeschlossen werden. Dabei gelten die Bestimmungen der Versicherungen. Treten Sie vor dem Abreisedatum von der Reise zurück (oder buchen Sie die Reise um), und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierungskostenversicherung oder durch eine durch Sie abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, so müssen Sie zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises bezahlen: 60 -31 Tage vor Abreise 30 % des Pauschalpreises, 30 - 15 Tage vor Abreise 50 % des Pauschalpreises, 14 - 4 Tage vor Abreise 75 % des Pauschalpreises, ab 3 Tage  fallen 100 % des Arrangementpreises an. Linienflüge zu Spezialpreisen (z.B. Gruppen- und Spezialtarife): Für diese Flüge gelten die Annullationsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaft und Tarifklassen. USA/Kanada/Zentral-/Südamerika/Australien/Neuseeland/Südsee/Asien/Südliches Afrika/Individuelle Reisen: Für diese Arrangements kommen spezielle Bearbeitungs- und Annullationsgebühren zur Anwendung.

 

6.4 Ersatzperson

Können Sie die gebuchte Reise nicht antreten, sind Sie jedoch in der Lage, uns eine Ersatzperson bekanntzugeben, die bereit ist, die Reise unter den gleichen Bedingungen an Ihrer Stelle mitzumachen und das von Ihnen gebuchte Reisearrangement zu übernehmen, so erhebt EXPLORER lediglich die Bearbeitungs- resp. Umschreibungsgebühr.

 

Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig:

- bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn

- bei Reisen in Europa und in Ländern ohne Visumspflicht bis 48 Stunden vor der vereinbarten Abreise

- bei Reisen nach Übersee und in Ländern mit Visumspflicht nach Absprache mit Ihrem Reisebüro unter Vorbehalt unserer organisatorischen Möglichkeiten (unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung von Visa).

Die Ersatzperson muss den besonderen Reiseerfordernissen genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme an der Reise keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleiben Sie EXPLORER gegenüber jedoch neben der Ersatzperson persönlich haftbar für die Bezahlung des Reisearrangements und allfälliger Gebühren.

 

6.5 Verzicht auf obligatorische Annullierungskosten-Versicherung

Bei Vorliegen einer privaten Versicherungsdeckung kann der Reiseteilnehmer bei seinem Reisebüro eine Verzichtserklärung verlangen.

 

 

7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

 

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen EXPLORER den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatteten. Allfällige nicht bezogene Leistungen werden wir Ihnen jedoch nach Möglichkeit vergüten. In dringlichen Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die EXPLORER-Reiseleitung oder die örtliche EXPLORER-Vertretung soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

 

 

8. EXPLORER kann die Reise nicht wie vereinbart durchführen oder muss die Reise vorzeitig abbrechen

 

8.1 Flugtransport

Für den Fall, dass das von EXPLORER verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen mit vorgesehenen Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich EXPLORER vor, den Transport mit einem anderen Flugtransportunternehmen, anderen Flugzeugtypen oder zu anderen Flugzeiten auszuführen.

 

8.2 Programmänderungen

EXPLORER behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. EXPLORER bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

 

8.3 Unterbeteiligung

Für alle von uns offerierten Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an einer Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstände vor, die EXPLORER vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Prospekten angebotenen Leistungen zwingen, kann EXPLORER die Reise bis spätestens 22 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

8.4 Höhere Gewalt und Streiks

Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahe legen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks aus der Sicht von EXPLORER nicht begonnen werden kann oder vorzeitig abgebrochen werden muss, ist EXPLORER befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von EXPLORER bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

 

 

9. Verjährung

 

Schadenersatzforderungen gegen EXPLORER, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.

 

10. Gerichtsstand/Kundengeldsicherung

Im Verhältnis zwischen Ihnen und EXPLORER ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Allschwil/BL.

 

 

WICHTIGER HINWEIS!

Für Kongresse, Messen und Ausstellungen gelten separate Bedingungen, welche bei mit den entsprechenden Angeboten publiziert sind.

 

 

Allschwil, 01 Januar 2013/va